...Die Revisionen der Beklagten zu 10, 14 und 15 haben auch keine Aussicht auf Erfolg. 12 a) Hinsichtlich des Begehrens der Beklagten zu 10, 14 und 15, gegen ihre Haftung analog §§ 128, 130 HGB Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung im weiteren Sinn und arglistiger Täuschung gegenüber der Bank auch der Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter entgegenhalten zu können, sind die Revisionen unzulässig...