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Urteile für Hochspannungsleitung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Kann ein Bieter der Ausschreibung entnehmen, dass eine für den verkehrsüblichen Einsatz eines Kranes hinderliche Hochspannungsleitung vom Auftraggeber wegen der vorgesehenen Bohrpfahlarbeiten ohnehin zum Beginn der Arbeiten abgebaut werden muss, so muss er ohne einen entsprechenden Hinweis in der Ausschreibung nicht annehmen, dass die Hochspannungsleitung nur für die Dauer der Bohrpfahlarbeiten entfernt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 227/11
...Senat IX R 31/16 Beitrittsaufforderung an BMF: Entschädigung für Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine einmalige Entschädigung, die für die Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zu den...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 31/16
...Bundesgerichtshof 2018-10-09 BGH Kartellsenat EnVR 42/17 Abrechnung der Netznutzung von Direkt-Hochspannungsleitungen: Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein individuelles Netzentgelt für singulär genutzte Betriebsmittel - Singulär genutzte Betriebsmittel III Singulär genutzte Betriebsmittel III 1....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 42/17
...Sie sei geeignet, die grundsätzliche Frage zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abschnittsbildung im Fachplanungsrecht auf den Bau von Hochspannungsleitungen anzuwenden sei. 16 Das Bundesverwaltungsgericht kann nach Anhörung der Beteiligten durch Gerichtsbescheid entscheiden, weil die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 7/10
...Die Ersatzneubautrasse soll in Nordrhein-Westfalen weitgehend im Trassenraum bestehender 220-kV-Freileitungen und damit in einem durch Hochspannungsleitungen bereits vorgeprägten Raum errichtet werden. Die Annahme des Planfeststellungsbeschlusses (PFB S. 62), unüberwindbare naturschutzrechtliche Hindernisse seien nicht zu erwarten, ist vor diesem Hintergrund nicht zu beanstanden....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 4/15
...BImSchV ergangenen, eine Hochspannungsleitung betreffenden Beschluss vom 9. Februar 1996 (a.a.O.) die Grenzwertempfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen herangezogen (ebenso Beschluss vom 2. August 1994 - BVerwG 7 VR 3.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 2), die auch der zum 1. Januar 1997 in Kraft getretenen 26. BImSchV zugrunde liegt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 4/10, 7 VR 4/10 (7 A 7/10)
...Der Senat geht im einstweiligen Rechtsschutzverfahren davon aus, dass diese Grunddienstbarkeiten, die sich bezüglich der Bahnstromleitung nur auf eine Hochspannungsleitung bezieht, weder die Errichtung einer weiteren 380-kV-Höchstspannungsleitung noch eines Mastes umfassen. Dafür spricht auch, dass im Rechtserwerbsverzeichnis hinsichtlich des Grundstücks Flurstück ... unter der lfd....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 4/12
2016-12-15
BVerwG 4. Senat
...Rn. 38). 27 Im Gemeindegebiet der Klägerin bestehen bereits seit 1924 bzw. 1935 Hochspannungsleitungen (110 kV und 220 kV). Nach den von der Beigeladenen eingereichten Plänen soll das Vorhaben im Trassenraum dieser Hochspannungsleitungen errichtet werden; die alten Leitungen werden zurückgebaut bzw. auf dem Mastgestänge der neuen Leitung mitgenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 3/15
...Planfestgestellt ist hier - von der (nicht streitigen) Neuerrichtung eines Mastes im Bereich der UA L. abgesehen - die bloße Umbeseilung vorhandener Masten einer bestehenden 220/110 kV-Hochspannungsleitung zur Neuaufnahme von zwei 380 kV-Stromkreisen an Stelle der bisherigen zwei 220 kV-Stromkreise....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 VR 20/16
...Südlich von Kirchheim löst sich das Neubauvorhaben von der Höchstspannungsleitung Mecklar - Vieselbach - Eisenach, um sich in einer östlichen Parallellage zur Bundesautobahn A 71 nach Süden - mit Abzweigung der 110-kV-Hochspannungsleitung zum Umspannwerk Stadtilm - fortzusetzen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 A 4/12
...Planfestgestellt ist hier - von der (nicht streitigen) Neuerrichtung eines Mastes im Bereich der UA L. abgesehen - die bloße Umbeseilung vorhandener Masten einer bestehenden 220/110 kV-Hochspannungsleitung zur Neuaufnahme von zwei 380 kV-Stromkreisen an Stelle der bisherigen zwei 220 kV-Stromkreise....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 VR 18/16
...In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren ging es um die naturschutzrechtliche Vereinbarkeit der Durchquerung eines Vogelschutzgebiets durch eine Hochspannungsleitung (Urteil vom 18. Juli 2013 - BVerwG 7 A 4.12 - NVwZ 2013, 1605 Rn. 46 ff. )....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 1/14
2017-02-14
BVerwG 4. Senat
...Planfestgestellt ist hier - von der (nicht streitigen) Neuerrichtung eines Mastes im Bereich der UA L. abgesehen - die bloße Umbeseilung vorhandener Masten einer bestehenden 220/110 kV-Hochspannungsleitung zur Neuaufnahme von zwei 380 kV-Stromkreisen an Stelle der bisherigen zwei 220 kV-Stromkreise....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 VR 19/16
...Während das Trassenband an der Umspannanlage im Chemiepark Knapsack endete, würden die planfestgestellte Leitung und die Leitung Bl. 4501 als 380-kV-Leitung der Hochspannungsleitung Goldenberg - Siegburg (Bl. 2370) folgen und damit südöstlich des Chemieparks Hürth verlaufen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 7/17
...Soweit die Kläger wissenschaftliche Studien anführen, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko annehmen, wenn Personen in geringer Entfernung zu einer Hochspannungsleitung wohnen, oder von Wirkungszusammenhängen ausgehen, die im Einzelnen zwar unbekannt seien, aber eine Art "wissenschaftlichen Anfangsverdacht" rechtfertigten, bietet dieser Vortrag keine tragfähigen Anhaltspunkte für die Annahme, der Verordnungsgeber...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 11/16, 4 A 13/16, 4 A 11/16, 4 A 13/16
...Die Kläger machen diesen Wirkungspfad unter Berufung auf Untersuchungen der University of Bristol für erhöhte Krebsrisiken von Anliegern an Hochspannungsleitungen verantwortlich. Dieser Studie widerspricht der Planfeststellungsbeschluss unter Hinweis auf Äußerungen des National Radiological Protection Board aus dem Jahr 2004, auf die sich auch das Bundesamt für Strahlenschutz beruft (PFB S. 209)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 5/17
...Hieran ändert auch der Verweis des Klägers auf Massenunfälle von Kranichen an Hochspannungsleitungen nichts. Es ist bereits zweifelhaft, ob das von ihm angeführte Ereignis eine mit der planfestgestellten Leitung vergleichbare Trasse betraf....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 16/16
...Nach diesem Beschluss kann § 11 Abs. 1 Satz 1 EnWG, § 9 Abs. 3 EEG 2012 ein genereller Vorrang des Optimierens oder Verstärkens einer bestehenden Hochspannungsleitung vor einem Neubau nicht entnommen werden. Die Aussage bezieht sich auf die Planrechtfertigung eines Vorhabens, nicht auf die Entscheidung zwischen mehreren kleinräumigen Trassenalternativen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 VR 1/13
...Ähnliches gilt für die Kosten der Höherlegung der Hochspannungsleitung Kriegenbrunn-Schnepfenreuth, die nördlich des Fachmarktzentrums Fürth/Steinach sowohl die Verschwenktrasse als auch die Güterzugtrasse kreuzt....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 A 2/15
2018-11-27
BVerwG 9. Senat
...Dies folgt aus der Überlegung, dass es sich bei den Lebensräumen der gefährdeten Tierarten nicht um unberührte Natur handelt, sondern um von Menschenhand gestaltete Naturräume, die aufgrund ihrer Nutzung durch den Menschen ein spezifisches Grundrisiko bergen, das nicht nur mit dem Bau neuer Verkehrswege, sondern zum Beispiel auch mit dem Bau von Windkraftanlagen oder Hochspannungsleitungen verbunden...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 A 8/17