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Urteile für Grunderwerbsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...April 2008 wissentlich einen Grundstückskaufvertrag mit einem niedrigeren als dem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis beurkundet, um dem Käufer die Zahlung von Grunderwerbsteuern zu ersparen. Nach weiteren Ermittlungen und Zeugeneinvernahmen teilte der Antragsgegner dem Antragsteller am 28....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. NotZ 21/09
...Mit der Verschmelzung ging eine Vielzahl von in verschiedenen Finanzamtsbezirken gelegenen Grundstücken auf die Klägerin über. 2 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) stellte die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer gemäß § 17 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Jahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) gesondert fest....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 63/14
...Mai 2006 die Grunderwerbsteuer auf 46.983 € fest. 4 Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) war der Auffassung, der Erwerb des Grundstücks sei nach § 4 Nr. 1 GrEStG steuerfrei....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 16/10
...Das Gebäude wurde in der Folgezeit von der I errichtet. 2 Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte die Grunderwerbsteuer zunächst lediglich auf der Grundlage des vereinbarten Grundstückskaufpreises fest. Nachdem das FA von dem Abschluss des Bebauungsvertrags Kenntnis erlangt hatte, bezog es in den Änderungsbescheiden vom 17....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 54/12
...Mit der Begründung, die C-GmbH habe die Beteiligung in der Vergangenheit bereits treuhänderisch gehalten, beantragte sie die Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG. 3 Das FA erließ unter dem 27. Juni 2005 einen negativen Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 98/17
...November 2002 Grunderwerbsteuer in Höhe von 24.412 € fest. Bemessungsgrundlage war gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) der gesondert festgestellte Bedarfswert der erworbenen Grundstücke von 697.500 €. 3 Die nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hatte keinen Erfolg....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 61/10
...Das Grundstück war der einzige Vermögensgegenstand der GbR. 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte die Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 27. November 2006 auf 63.000 € fest. 4 Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13. Dezember 2006 hoben die Vertragsparteien den Grundstückskaufvertrag vom 30. Oktober 2006 rückwirkend auf....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 9/12
...Weitere grunderwerbsteuerbare Sachverhalte, insbesondere eine Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 GrEStG, seien nicht erfüllt worden. 5 Nach einer Außenprüfung, die sich auf die Grunderwerbsteuer erstreckte, vertrat das mit der Prüfung beauftragte Finanzamt die Auffassung, dass der Erwerb der Aktien an der A-AG durch die Klägerin zu einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG geführt habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 41/15
...Auch für die Grunderwerbsteuer wird einhellig davon ausgegangen, dass die bei einem Grundstückskauf anfallende Umsatzsteuer nicht zum Kaufpreis zählt und daher auch nicht in die steuerliche Bemessungsgrundlage (vgl. § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) einzubeziehen ist (vgl. Pahlke in Pahlke/Franz, GrEStG, 3. Aufl., § 9 Rn. 98; Schlosser-Zeuner in Bunjes/Geist, UStG, 9....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 52/10
...Senat II R 1/13 Erhebung der Grunderwerbsteuer für Gesellschafterwechsel bei einer grundbesitzenden Personengesellschaft aufgrund Abspaltung bei einer Gesellschafterin 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 1/13
...Juni 2001 eine --in der Folgezeit fremdvermietete-- Eigentumswohnung zu einem Kaufpreis von 330.000 DM zuzüglich 15.534,79 DM Nebenkosten (Grunderwerbsteuer 11.550 DM, Gerichtskasse/Auflassung 310 DM, Notar/Kaufvertrag 1.856,23 DM, Notar/Vorkaufsrecht 888,56 DM sowie Gerichtskasse/Eigentumsänderung 930 DM)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII R 21/07
...Der Senat vermag im Streitfall nicht mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, dass die Grunderwerbsteuer gegenüber der Beigeladenen bei Ergehen des angegriffenen Beiladungsbeschlusses bereits festsetzungsverjährt war. Ist eine Anzeige zu erstatten, beginnt die Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO u.a. zwar mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Anzeige eingereicht wird....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 98/11
...August 2008 über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer davon aus, dass durch die Sicherungsabtretung des Kommanditanteils an die F-GmbH & Co. KG der Tatbestand des § 1 Abs. 2a des Grunderwerbsteuergesetzes in der für 2004 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt sei. Die F-GmbH & Co....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 35/15
...Senat II R 5/11 (Befriedigungsfiktion des § 114a Satz 1 ZVG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer) 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 5/11
...Die Klägerin vertrat demgegenüber die Auffassung, in die Berechnung der Freigrenze seien die auf sämtliche --auch auf kurzfristige-- Gesellschafterdarlehen geleisteten Zinszahlungen einzubeziehen, sodass die Mindesthöhe im Streitfall überschritten werde. 10 Ebenfalls das Jahr 2006 betreffend war in erster Instanz noch die Aktivierung von aus einer Anteilsvereinigung resultierenden Grunderwerbsteuern...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 11/15
...Senat II R 6/11 (Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.6.2013 II R 5/11 - Befriedigungsfiktion des § 114a Satz 1 ZVG als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer) 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 6/11
....; die Errichtung eines Gebäudes schuldete der Angeklagte nicht) sind als eigenständige, nicht gemäß § 4 Nr. 9a UStG von der Umsatzsteuer befreite Leistungen zu qualifizieren, selbst wenn sie beim Leistungsempfänger in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen worden sein sollten (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - V R 50/07, BStBl II 2010, 78; BFH, Urteil vom 24....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 112/11
...Vielmehr müssen auch die mit dem Erwerb einhergehenden Nebenkosten (Notarkosten, im Kaufvertrag geregelte Maklerkosten, Grundbuchgebühren, Grunderwerbsteuer) berücksichtigt werden, ohne deren Aufbringung die Klägerin das Eigentum an dem Vorkaufsgegenstand nicht hätten erwerben können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 281/15
...August 2013 die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GrEStG der Klägerin gegenüber fest. Dabei versagte das FA die Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG. Der Einspruch blieb erfolglos. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der auf Gewährung der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG gerichteten Klage statt....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 62/14