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Urteile für Grunderwerbsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Mai 2007 die Grunderwerbsteuer für die Kläger auf jeweils 3.061 € fest. Dabei legte das FA eine Bemessungsgrundlage für den Erwerb des Grundstücks in Höhe von insgesamt 174.928 € zugrunde, von der aufgrund des hälftigen Miteigentumsanteils auf die Kläger jeweils 87.464 € entfielen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 22/13
...Mai 2005 erhöhte das FA die Grunderwerbsteuer, indem es nunmehr von den Gesamtkosten in Gestalt des übernommenen Grundstückskaufpreises zuzüglich aller weiteren Kosten der Bauerrichtung in Höhe von 22.509.145,82 DM ausging und die Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung des der M-AG verbliebenen Anteils an der Klägerin in Höhe von 5 v.H. nach § 6 Abs. 3 GrEStG auf insgesamt 748.429 DM (382.665,67...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 48/08
...Das FG ist zu Recht davon ausgegangen, dass der im Wege der freiwilligen Baulandumlegung erfolgte Grundstückserwerb der Kläger der Grunderwerbsteuer unterliegt und nicht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist. § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. b GrEStG verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. 9 1. Der im notariell beurkundeten Vertrag vom 28....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 68/09
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 14/14
...Mai 2013 Grunderwerbsteuer in Höhe von 25.304 € fest. Die Bemessungsgrundlage von 562.316 € ergab sich aus dem mit 200.000 € bezifferten Gleichstellungsgeld sowie dem mit 362.316 € ermittelten Wert des Nießbrauchsrechts....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 131/13
...Dezember 2005 von T die Verwertungsbefugnis an den Grundstücken i.S. des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erlangt, und setzte demgemäß gegen die Klägerin Grunderwerbsteuer fest. Während des Einspruchsverfahrens setzte das FA die Steuer aufgrund der inzwischen erfolgten gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte durch Bescheid vom 2. November 2006 auf 40.427 € herab....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 54/14
...Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte daraufhin gegen E Grunderwerbsteuer in Höhe von 8.750 € fest. 2 Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 23. März 2007 hoben die Vertragsparteien den Kaufvertrag vom 11. September 2006 sowie die dazu erklärte Auflassung wieder auf. E bewilligte die Löschung der zu seinen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 36/09
...Senat II R 32/11 (Verwertungsbefugnis an Grundstücken gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG) Nach § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer auch solche Rechtsvorgänge, die es dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks für eigene Rechnung nutzbar zu machen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 32/11
...Senat II R 2/12 Erhebung von Grunderwerbsteuer für Einbringung eines Grundstücks in eine KG bei anschließender Umwandlung der KG in eine Kapitalgesellschaft; Bemessung der Grunderwerbsteuer bei Einbringungsvorgängen 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 2/12
...Senat II B 9/12 (Maßgeblichkeit der Grundbesitzwerte in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG auch bei Vorhandensein einer Gegenleistung nicht verfassungswidrig) NV: Es ist nicht verfassungswidrig, dass die Grundbesitzwerte in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG der Bemessung der Grunderwerbsteuer auch dann zugrunde zu legen sind, wenn eine Gegenleistung vorhanden ist. 1 Die Beschwerde ist unbegründet....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 9/12
...Mai 2004 gegen die Klägerin Grunderwerbsteuer in Höhe von 23.800 € fest. Als Bemessungsgrundlage wurde der für das Grundstück auf den 30. Dezember 2002 festgestellte Grundstückswert in Höhe von 680.000 € angesetzt. 7 Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 18/10
...Senat II B 106/13 Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Erwerb von Wohnungseigentum an dem veräußerten Grundstück durch den Veräußerer NV: Erwirbt der Veräußerer Wohnungs- und Teileigentum an dem vom Erwerber in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Grundstück, liegt kein zur Nichterhebung der Grunderwerbsteuer führender Rückerwerb des veräußerten Grundstücks vor . 1 I....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 106/13
...Oktober 2007 die Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gesondert fest. 2 Eine weitere Miterbin (M) übte im Sommer 2007 ihr gesetzliches Vorkaufsrecht gegenüber dem Kläger aus und machte ihren Anspruch auf Abtretung der Erbteile vor dem Landgericht geltend....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 50/12
...Es setzte gegen die Klägerin im Hinblick auf drei ihr gehörende Eigentumswohnungen Grunderwerbsteuer in Höhe von 5.425 € fest. Mit ihrem Einspruch machte die Klägern geltend, A habe vor der Anteilsübertragung gemäß Vertrag vom 27. Dezember 2001 die Stellung eines Altgesellschafters gehabt. Der Anteilserwerb des A gemäß Vertrag vom 15....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 3/11
...Senat II R 59/11 Anlaufhemmung der Feststellungsfrist für Bedarfsbewertung bei Anforderung einer Feststellungserklärung Fordert das Lagefinanzamt vom Steuerpflichtigen innerhalb der Feststellungsfrist eine Feststellungserklärung für Zwecke der Grunderwerbsteuer an, führt dies unabhängig vom Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige nach §§ 18 und 19 GrEStG zu einer Anlaufhemmung der Feststellungsfrist...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 59/11
...Mai 2010 die Grunderwerbsteuer gegen die Klägerin aus einer Bemessungsgrundlage von 377.250 € auf 13.203 € fest. Das FA ging davon aus, die Einbringung des Grundstücks und der Gebäude sei nur zu 50 % von der Grunderwerbsteuer befreit....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 42/10
...Mai 2005 Grunderwerbsteuer von 2.625 € gegen die Klägerin fest. 5 Einspruch und Klage, mit denen die Klägerin eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 5 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) u.a. deshalb beanspruchte, weil sie das Ankaufsrecht bereits wirksam gegenüber E ausgeübt habe, blieben ohne Erfolg....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 33/09
...Abs. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) keine Grunderwerbsteuer festzusetzen gewesen sei. Diese Grunderwerbsteuerbefreiung sei aufgrund des von S auf die B-GmbH übertragenen Kommanditanteils von 90 % an der A-KG gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG entfallen. Dementsprechend stellte das FA gegenüber der Klägerin durch Bescheid vom 14....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 24/13