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Urteile für Grunderwerbsteuer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Senat II R 36/15 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer Der Feststellungsbescheid nach § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG ist sowohl Grundlagenbescheid für den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts als auch für den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 28....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 36/15
...August 2010, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von 144.000 €, Grunderwerbsteuer in Höhe von 5.040 € fest. In der Einspruchsentscheidung setzte das FA die Grunderwerbsteuer auf 2.665 € herab....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/15
...Senat II R 39/14 (Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Forderungsausfall aufgrund Insolvenz des Käufers - Bewertung der Kaufpreisforderung als Kapitalforderung nach § 12 BewG) Der teilweise Ausfall der Kaufpreisforderung und der vereinbarten Stundungszinsen aufgrund Insolvenz des Käufers führt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer für den Grundstückskauf....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 39/14
...April 2010 Grunderwerbsteuer in Höhe von 238.700 € fest. Bemessungsgrundlage war der insoweit vereinbarte Kaufpreis von 6.820.000 €....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 30/11
...Senat VII R 23/17 (Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG) Der Anspruch auf Erstattung der Grunderwerbsteuer nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 GrEStG für einen vor Insolvenzeröffnung geschlossenen Kaufvertrag entsteht im Fall der Ablehnung der Erfüllung gemäß § 103 Abs. 2 InsO erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens i.S. des § 96 Abs. 1...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII R 23/17
...Senat IX B 65/12 (Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG als gesondert und einheitlich festzustellende Besteuerungsgrundlage - Aussetzung der Verhandlung) NV: Die gegenüber einer vermögensverwaltenden Untergesellschaft festgesetzte Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist auch dann im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen der Untergesellschaft zu...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX B 65/12
...Senat I R 40/10 (Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile - Keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern - Einschränkende Auslegung des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Halbsatz 2 Buchst. b EStG) 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 40/10
...Senat II R 6/15 (Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.03.2016 II R 27/14 - Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer) NV: Bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 6/15
...Die Kläger beauftragten Z auch mit der Bauleitung für den Innenausbau. 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) setzte die Grunderwerbsteuer gegen die Kläger zunächst mit den unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheiden vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 22/14
...Dezember 1997 zunächst auf Grundlage des auf 1.654.245 DM geschätzten Grundbesitzwertes gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr geltenden Fassung (GrEStG) der Grunderwerbsteuer und setzte diese gegen die Klägerin durch Bescheid vom 28. Dezember 1998 auf 57.898 DM (29.602,78 €) fest. 6 Zuletzt mit geändertem Bescheid vom 19....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 49/08
...Die Grunderwerbsteuer ist eine den Ländern zustehende Verkehrsteuer im Sinne des Art. 106 Abs. 2 Nr. 3 GG. In § 11 Abs. 1 GrEStG hat der Bundesgesetzgeber den Steuersatz der Grunderwerbsteuer auf 3,5 % festgelegt. Seit September 2006 ist die Befugnis zur Bestimmung des Steuersatzes auf die Länder übergegangen (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG)....
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  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvL 13/11, 1 BvL 14/11
...Senat II R 27/14 Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer Beim Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern . Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 27/14
...NV: Der auf § 16 Abs. 1 GrEStG beruhende Anspruch auf Aufhebung der gegen eine ungeteilte Erbengemeinschaft festgesetzten Grunderwerbsteuer steht dieser unabhängig davon zu, aus welchen Mitteln die Steuer getilgt wurde . 2. NV: Im Nachlassinsolvenzverfahren unterliegt der Anspruch der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II B 33/15
...Senat II R 11/14 Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Grundstücks durch den Nießbrauchsberechtigten im Zwangsversteigerungsverfahren 1....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 11/14
...August 2006 gegen die Klägerin Grunderwerbsteuer von 1.431 € unter dem Vorbehalt der Nachprüfung fest. Am 20. Mai 2010 erging ein geänderter Steuerbescheid, in dem die Grunderwerbsteuer auf 4.375 € erhöht wurde....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 23/14
...Senat II R 29/15 (Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 02.03.2016 II R 27/14 - Ansatz des Meistgebots als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer) NV: Bei Erwerb einer Eigentumswohnung im Wege der Zwangsversteigerung ist das Meistgebot als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 29/15
...Juni 2007 Grunderwerbsteuer von 83.158 € gegen den Kläger fest, ohne Steuerbefreiungen nach § 3 Nrn. 2 und 3 GrEStG zu berücksichtigen. Der Einspruch wurde als unbegründet zurückgewiesen. 6 Die Klage hatte Erfolg. Das Finanzgericht (FG) gewährte beide Steuerbefreiungen und setzte die Grunderwerbsteuer auf 8.315 € herab....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 35/14
...Das FG habe zu Unrecht bereits eine vermeintliche Kontrolle tatsächlicher und rechtlicher Art der AG bezüglich der Herstellung des Gebäudes im Grundstückskaufvertrag genügen lassen, um die Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 5/15
...Das FG habe zu Unrecht bereits eine vermeintliche Kontrolle tatsächlicher und rechtlicher Art der AG bezüglich der Herstellung des Gebäudes im Grundstückskaufvertrag genügen lassen, um die Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 4/15