...Die Beschwerde hält für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig, ob ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen BGB-Gesellschaft, die als solche Allein- oder Miteigentümerin eines planbetroffenen Grundstücks ist, im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO selbst und allein antragsbefugt ist. 3 Diese Frage rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision....