...Auch stelle sich die Nutzung des Grundstücks durch A und die B-GmbH nicht als Vollzug der Vereinbarungen aus dem Dezember 2002 dar, sondern diese seien bereits vorher mit dem Insolvenzverwalter abgestimmt gewesen. 7 Mit dieser Begründung wendet das FG die Grundsätze des von den Klägern zitierten BFH-Urteils in BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209 an, kommt jedoch im Streitfall mit einer nachvollziehbaren...