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Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau


Ausfertigungsdatum: 22.05.2015

Stand: Ersetzt V 806-22-2-8 v. 7.7.2009 I 1747 (WerkfeuerwErprobV)

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Abschlussprüfung
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereich von Teil 1
§ 10 Inhalt von Teil 2
§ 11 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 12 Prüfungsbereich Brandbekämpfung und Menschenrettung
§ 13 Prüfungsbereich Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz
§ 14 Prüfungsbereich Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 17 Übergangsregelung
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau

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