Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau

Ausfertigungsdatum: 22.05.2015


§ 11 WFAusbV Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Brandbekämpfung und Menschenrettung,
2.
Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz,
3.
Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.