Werkfeuerwehrausbildungsverordnung (WFAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau

Ausfertigungsdatum: 22.05.2015


§ 2 WFAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.