Ausfertigungsdatum: 22.05.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Handwerkliche Arbeiten | mit 30 Prozent, |
| Brandbekämpfung und
Menschenrettung | mit 20 Prozent, |
| Technische Hilfeleistung
und ABC-Einsatz | mit 20 Prozent, |
| Grundlagen und Techniken
der Gefahrenabwehr | mit 20 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn