Ausfertigungsdatum: 22.05.2015
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Handwerkliche Arbeiten | mit 30 Prozent, | 
| Brandbekämpfung und Menschenrettung | mit 20 Prozent, | 
| Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz | mit 20 Prozent, | 
| Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr | mit 20 Prozent, | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn