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Übersetzerprüfungsverordnung (ÜbPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin


Ausfertigungsdatum: 08.05.2017

Stand: Ersetzt V 806-21-7-75 v. 18.5.2004 I 1004 (ÜDolmPrV)

Eingangsformel
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „Übersetzen aus der und in die Fremdsprache“
§ 6 Handlungsbereich „Texte verfassen und bearbeiten“
§ 7 Handlungsbereich „Mündlich kommunizieren in der Fremdsprache“
§ 8 Handlungsbereich „Aufträge selbstständig planen und abwickeln“
§ 9 Durchführung der Prüfung
§ 10 Schriftliche Prüfung
§ 11 Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch
§ 12 Deutsch als Fremdsprache
§ 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14 Bewerten der Prüfungsleistungen und Ermittlung der Gesamtnote
§ 15 Bestehen der Prüfung und Zeugnis
§ 16 Wiederholung der Prüfung
§ 17 Übergangsvorschriften
§ 18 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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