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Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung (LederGerbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik


Ausfertigungsdatum: 02.07.2015

Stand: Ersetzt V 806-21-1-94 v. 13.8.1981 I 838 (GerbAusbV)

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Abschluss- und Gesellenprüfung
§ 7 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt von Teil 1
§ 9 Prüfungsbereiche von Teil 1
§ 10 Prüfungsbereich Blößenherstellung und Trocknung von Leder
§ 11 Prüfungsbereich Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung
§ 12 Inhalt von Teil 2
§ 13 Prüfungsbereiche von Teil 2
§ 14 Prüfungsbereich Nasszurichtungs- und Zurichtungsprozesse
§ 15 Prüfungsbereich Technologie der Nasszurichtung und Zurichtung
§ 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung
Abschnitt 3 Schlussvorschriften
§ 18 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

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