Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung (LederGerbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik

Ausfertigungsdatum: 02.07.2015


§ 9 LederGerbAusbV Prüfungsbereiche von Teil 1

Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.