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Designverordnung (DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes


Ausfertigungsdatum: 02.01.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 12.12.2018 I 2446

Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Formblätter
Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
§ 3 Inhalt der Anmeldung
§ 4 Einreichung der Anmeldung
§ 5 Antrag auf Eintragung
§ 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
§ 7 Wiedergabe des Designs
§ 8 Flächenmäßige Designabschnitte
§ 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung
§ 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
§ 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
§ 12 Teilung einer Sammelanmeldung
§ 13 Weiterbehandlung der Anmeldung
§ 14 Deutsche Übersetzungen
Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
§ 15 Inhalt des Designregisters
§ 16 Weitere Eintragungen in das Designregister
§ 17 Eintragungsurkunde
§ 18 Teilung einer Sammeleintragung
§ 19 Angaben bei Erstreckung und Aufrechterhaltung
§ 20 Verzicht auf das eingetragene Design
Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
§ 21 Antragstellung
§ 22 Verfahrensgrundsätze
Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
§ 23 Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
§ 24 Umschreibung internationaler Eintragungen
§ 25 Nachträgliche Schutzentziehung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 26 Aufbewahrung der Wiedergabe des eingetragenen Designs
§ 27 Übergangsregelungen

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