Designverordnung (DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes

Ausfertigungsdatum: 02.01.2014


§ 13 DesignV Weiterbehandlung der Anmeldung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.