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Biologiemodellmacherausbildungsverordnung (BMMAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin


Ausfertigungsdatum: 08.06.2017

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4 Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsplan
§ 6 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2 Zwischenprüfung
§ 7 Ziel und Zeitpunkt
§ 8 Inhalt
§ 9 Prüfungsbereich
Abschnitt 3 Abschlussprüfung
§ 10 Ziel und Zeitpunkt
§ 11 Inhalt
§ 12 Prüfungsbereiche
§ 13 Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells
§ 14 Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 17 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18 Inkrafttreten
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin

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