Ausfertigungsdatum: 08.06.2017
(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
| Herstellen eines mehrteiligen Modells | mit 50 Prozent, | 
| Planung und Fertigung | mit 40 Prozent sowie | 
| Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. | 
(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Planung und Fertigung“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn