...Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Beklagten in erster Instanz tragen die Beklagte 3 %, der Kläger zu 1 (und Streithelfer zu 1) 5 %, der Kläger zu 2 2,5 %, der Kläger zu 3 43 %, die Klägerin zu 4 43 % und der Streithelfer zu 2 3,5 %....