...“ gibt aber keine unmittelbar erkennbaren Sachmerkmale der so gekennzeichneten Lebensmittel, für welche die Widerspruchsmarke geschützt ist, an; soweit sie ohne beschreibenden Gehalt lediglich eine (werbe-) anpreisende Funktion erfüllt, vermag diese, soweit die Werbeanpreisung wie hier nicht gleichzeitig auch eine beschreibende Bedeutung zukommt, die Kennzeichenschwäche einer Marke grundsätzlich nicht...