...Die Markeninhaberin lässt hierbei außer acht, dass der beschreibende Gehalt einer Marke nicht abstrakt, sondern in Zusammenhang mit den konkret beanspruchten Waren zu beurteilen ist (vgl. Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl., § 8, Rdnr. 252 m. w. N.)....