...Die angemeldete Bezeichnung gibt mithin einen Hinweis auf die Bestimmung der Waren der Klasse 16, nämlich dass diese zum Einsatz in Street Art-Spielen bestimmt und geeignet sind (vgl. auch BPatG, Beschluss vom 22.06.2015, 25 W (pat) 513/13 – Street Tattoo). 27 Dass die Angabe in Pluralform gehalten ist und der Bezeichnung nicht zu entnehmen ist, um welche Spiele es sich dabei konkret handelt (z....