...Ergäbe sich aus den von ihr vorgetragenen Tatsachen eine andere rechtliche Beurteilung, wäre es gehalten, selbst festzustellen, ob eine tarifliche Bewertung nach der Anlage 1a zum BAT arbeitsvertraglich geboten wäre. 29 (b) Das ist im vorliegenden Rechtsstreit jedoch nicht der Fall. Die Ausführungen des Klägers lassen den Rückschluss auf eine Tätigkeit als Lehrkraft zu....