...Die Urkundsbeamtin war auch nicht gehalten, ein Ausfertigungsdatum anzubringen (BGH, Beschluss vom 28. Februar 1985 - III ZB 11/84, VersR 1985, 503). Die gegen diese im Zusammenhang mit der Erstellung der Ausfertigung erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe treffen offenkundig nicht zu. Kayser Gehrlein Lohmann Schoppmeyer Meyberg...