...Zur Feststellung einer gesteigerten Verkehrsbekanntheit gehören der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, geographische Verbreitung und Dauer der Markenverwendung, die dafür aufgewendeten Werbemittel und die dadurch erreichte Bekanntheit (EuGH GRUR Int. 2007, 137, 139 - VITACOAT; BGH GRUR 2007, 1071, 1072 - Kinder II). 23 Aufgrund der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Anlagen vermag...