...Dieser Grundentscheidung der Kommission, die auch darin Ausdruck findet, dass der Anwendungsbereich der Sonderregelung bewusst weit gehalten wird (direkte und indirekte Staatsbeteiligung, einzelne und gemeinsame Kontrolle), ist bei der Auslegung des Art. 3 der Empfehlung Rechnung zu tragen. 24 d) Der Wortlaut des Art. 3 Abs. 4 der Empfehlung ist auch eindeutig, was etwaige Ausnahmen von der KMU-schädlichen...