...Auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel muss der Angegriffene nur dann zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unter den gegebenen Umständen unzweifelhaft ist und genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 2. November 2011 - 2 StR 375/11, NStZ 2012, 272, 274; Urteil vom 14. Juni 1972 - 2 StR 679/71, BGHSt 24, 356, 358)....