...Den Angeklagten N. hat es des erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit räuberischer Erpressung (Tat B.II) und der tateinheitlich mit vorsätzlicher Körperverletzung verübten räuberischen Erpressung (Tat B.I) schuldig gesprochen, eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten festgesetzt sowie - bei elfmonatigem Vorwegvollzug der Strafe - seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt...