...Der Schluss des Landgerichts, der Angeklagte habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, weil er einen - wie er erkannte - objektiv besonders gefährlichen Angriff mit einem spitzen, scharfen Messer mit dünner Klinge ge- gen den Oberkörper eines Menschen mit den Worten ausführte „so, jetzt stirbst du!", ist möglich und lebensnah....