...Oktober 2013 unter 1 b den begünstigten Arbeitnehmern nur einen dynamischen Besitzstand garantiere, ohne zu regeln, wie dieser zu gewähren sei. Der Kläger beruft sich hinsichtlich seines Anspruchs für die Zeit nach dem 1. November 2013 zum einen nicht ausschließlich auf diese Garantie, sondern macht auch geltend, er sei originär in die Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD eingruppiert....