...Oktober 2013 unter 1 b den begünstigten Arbeitnehmern nur einen dynamischen Besitzstand garantiere, ohne zu regeln, wie dieser zu gewähren sei. Die Klägerin beruft sich hinsichtlich ihres Anspruchs für die Zeit nach dem 1. November 2013 zum einen nicht ausschließlich auf diese Garantie, sondern macht auch geltend, sie sei originär in die Entgeltgruppe 8 AVR-DW EKD bzw. AVR-DD eingruppiert....