...Unterbleibt die Prozessführung, können die Insolvenzgläubiger nicht damit rechnen, auf ihre Forderungen eine Quote zu erhalten. Der Kläger gibt ein liquides Vermögen in Höhe von 13.389,64 € an und behauptet im Rang der §§ 54, 55 InsO zu bedienende Forderungen in Höhe von 73.166,10 €. 6 Bei erfolgreicher Prozessführung verspricht er sich einen Massezufluss in Höhe von 1.500.000 €....