...Das Beschwerdegericht hat gemeint, das Insolvenzverfahren müsse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt werden, weil die Verfahrenskosten voraussichtlich den Betrag von 4.000 € nicht unterschreiten würden, während der wirtschaftliche Wert der mit der beabsichtigten Klage verfolgten Forderung nur 3.510,50 € betrage....