...Dies hätte handgreiflich negative Auswirkungen auf die in § 2 Abs. 2 Nr. 1, 2, 5 und 7 TKG umschriebenen Regulierungsziele der Wahrung der Nutzer- und Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation, der Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und der Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation, der Beschleunigung des Ausbaus von hochleistungsfähigen...