...Die Beklagte kam diesen Forderungen nicht nach. 5 Mit ihrer Klage hat die Klägerin unverändert weitere 65,00 Euro brutto für den Monat Juli 2015 sowie einen Arbeitstag Zusatzurlaub verlangt. § 7 Abs. 1 Satz 1 TVöD-K sei dahingehend auszulegen, dass der Monatszeitraum sich nicht auf einen Kalendermonat, sondern auf einen Zeitmonat beziehe und jeweils mit dem Ende einer Nachtschicht neu beginne (sog....