...Die entsprechenden Gutschriften auf seinem Girokonto im Januar, März und Juni 2010 waren als Forderungen des Angeklagten gegen die kontoführende Bank bloße Rechnungsposten im Rahmen der Kontokorrentbindung (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2005 - XI ZR 286/04, BGHZ 162, 349, 351) und gingen alle in die bis zum 2. August 2010 positiven Tagessalden ein....