...Zwar kann in der Feststellung eines Jahresabschlusses ein Anerkenntnis des jeweiligen Gesellschafters liegen, dass die in dem Abschluss ausgewiesenen, gegen ihn gerichteten Forderungen bestehen (vgl. Sen.Urt. v. 2. März 2009 - II ZR 264/07, ZIP 2009, 1111 Tz. 15 m.w.Nachw.), mit der möglichen Folge, dass die Verjährung nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB neu beginnt (Senat, BGHZ 105, 300, 306)....