...berücksichtigen sind. 2 Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zusammenveranlagte Eheleute, machten mit ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr (2009) Werbungskosten der als Orchestermusikerin nichtselbstständig tätigen Klägerin in Höhe von 2.516,65 € geltend, nämlich Aufwendungen für Krankengymnastik und für eine Bewegungsschulung (Dispokinese). 3 Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt...