...Die auf diese Weise frei gewordenen Gelder der jeweiligen Rechnungsempfänger nutzten diese, um den Arbeitslohn ihrer weder beim Finanzamt noch bei den Sozialversicherungsträgern gemeldeten Arbeitnehmer „schwarz“ auszuzahlen. 6 Im Tatzeitraum von April bis September 2007 ermöglichte der Ange-klagte S. durch die von ihm an die Rechnungsempfänger in einer Höhe von 384.694,85 Euro ausgestellten Scheinrechnungen...