...Die Richtlinie 2013/32/EU erlaube es einem Antragsteller, anstelle des internationalen Schutzes ausdrücklich um eine andere, gesondert zu beantragende Form des Schutzes zu ersuchen. § 32 AsylG sehe in Rücknahmefällen zudem ausdrücklich vor, dass das Bundesamt noch die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots im Sinne des § 60 Abs. 5 bzw. 7 AufenthG prüfe....