...Zu diesen Kosten können auch Ausgaben zählen, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassounternehmens entstehen.“ 18 bb) Zwar fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/7/EU ausweislich deren Art. 1 nur der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, wobei der Ausdruck „Geschäftsverkehr“ nach Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2011/7/EU nur Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmen oder...