...Es handelt sich vielmehr um von den Umständen des Einzelfalles geprägte Fragen, die sich gegen die richterliche Überzeugungsbildung im angefochtenen Urteil wenden. 4 Soweit sich den Fragen, ob die gewillkürte Erbfolge überhaupt ausgeschlagen werden kann bzw. eine Ausschlagungserklärung, die in Unkenntnis gewillkürter Erbfolge abgegeben wurde, so ausgelegt werden kann, dass sie die gewillkürte Erbeinsetzung...