...Zum Nachweis der Erbfolge ist es jedoch regelmäßig erforderlich, dass er einen Erbschein vorlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2009 - 3 StR 428/09, NStZ 2010, 714, 715; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 403 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 403 Rn. 3). Dies ist hier nicht geschehen....