...Da die Kläger die einzigen Mitglieder der Erbengemeinschaft seien, sei davon auszugehen, dass sie sich konkludent dazu ermächtigt hätten, abweichend von § 2039 BGB die Zahlung von jeweils der Hälfte der Schadensersatzsumme unmittelbar an sich zu fordern. II. 15 Diese Beurteilung hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand, so dass die Revision zurückzuweisen ist....