...Das FG hat die Vermutung des Klägers, das gerichtliche Schreiben sei von einem Autofahrer, der an dem neben seinem Haus befindlichen Bahnübergang gewartet habe, aus dem Briefkasten entwendet worden, als abwegig angesehen. 6 Mit Einwendungen gegen die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts durch das FG kann der Kläger im Verfahren über die Zulassung der Revision jedoch nicht gehört werden....