...an der Wortwahl der von ihm vorgelegten Dokumente, sondern verwende eigenständige und nicht näher definierte Begriffe wie „Basiswert“ und „Basissatz“. 17 b) Unter B I 2 der Entscheidungsgründe führt das Arbeitsgericht zusätzlich aus, dass es - für den Fall einer Heranziehung des „neuen Systems der Beklagten“ als Anspruchsgrundlage - betreffend die Ermessensentscheidung der Beklagten an jeglichen Einwendungen...