...Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, d.h. gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2009 X E 22/09, BFH/NV 2010, 447). In dieser Hinsicht weist die angegriffene Kostenrechnung keinen den Erinnerungsführer belastenden Rechtsfehler auf....