...Die Sach- und Rechtslage sei jedoch bei Abschluss dieses Vertrages unklar gewesen, die Rechtsprechung des BFH zu vorgenannter Vorschrift sei noch in der Entwicklung begriffen gewesen. 7 Aufgrund dieser Erwägungen hat das FG die Abrechnungsverfügung des FA lediglich rechnerisch überprüft und zugunsten des Klägers dahin geändert, dass ihm 300 € Einkommensteuer und 16,50 € Solidaritätszuschlag zu erstatten...