...Danach besteht die Verpflichtung, für untergegangene dingliche Rechte einen Ablösebetrag zu hinterlegen, "uneingeschränkt ... für solche Belastungen, die der geschädigte Eigentümer selbst veranlasst hat und für die er oder sein Rechtsnachfolger somit auch heute noch einstehen müssen" (BVerwG, Urteil vom 24. September 2003 - 8 C 8.03 - a.a.O. S. 37 bzw. Rn. 23)....