...Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, dass demjenigen, der mindestens 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft in seiner Hand vereinigt, eine dem zivilrechtlichen Eigentum an einem Grundstück vergleichbare Rechtszuständigkeit an dem Gesellschaftsgrundstück zuwächst (BFH-Urteil in BFHE 244, 455, BStBl II 2014, 536, Rz 14, 17, m.w.N.). 20 Der einzige verbleibende Gesellschafter einer...